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Definition: Sonderfahrzeug
Kategorie: Verkehr
Straßenfahrzeug für besondere Zwecke außer Beförderung von Personen oder Gütern. Anmerkung: In diese Kategorie gehören z.B. Feuerwehrfahrzeuge, Krankenwagen, Kranwagen, selbstfahrende Straßenwalzen, Bulldozer mit Metallrädern oder Kette, Aufnahmewagen für Film, Hörfunk und Fernsehen, Fahrbüchereien, Abschleppwagen und anderweitig nicht genannte Straßenfahrzeuge.
Quelle:
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
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