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Definition: Spezialhandel
Kategorie: Außenhandel
Die Ergebnisse der Gemeinschaftsstatistik beziehen sich auf den Spezialhandel. Dieser umfaßt: a) einerseits die unmittelbare Einfuhr und die Einfuhr aus Lagern in den freien Verkehr, die Einfuhr zur zollamtlich bewilligten aktiven Veredelung und die Einfuhr nack Zollamtlich bewilligter passiver Veredelung; b) andererseits die Ausfuhr gemeinschaftlicher Waren, die Ausfuhr nach zollamtlich bewilligter aktiver Veredelung und zur zollamtlich bewilligten passiven Veredelung. Die Durchfuhrstatistik und die Statistik des Lagerverkehrs werden in der Gemeinschaftsstatistik nicht erfaßt.
Quelle:
Aussenhandel und Zahlungsbilanzen, Glossarium 1993, Eurostat, s. 17
Aussenhandel und Zahlungsbilanzen, Glossarium 1993, Eurostat, s. 17
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