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Definition: Länder und Gemeinden
Kategorie: ESSOSS-Handbuch
Der Teilsektor Länder und Gemeinden (lokale Gebietskörperschaften) umfasst alle staatlichen institutionellen Einheiten des oben erwähnten Typs (i), deren Zuständigkeit auf einen Teil des Staatsgebietes begrenzt ist, sowie alle Einheiten vom Typ (ii), die von ihnen kontrolliert und finanziert werden. Der Teilsektor Länder (Regionalregierungen) ist in Ländern mit bundesstaatlichen Verfassungen zu finden, z. B. in Belgien, Deutschland und Österreich. Diese Definition wird in Fassungen 1996, 2008 und 2011 des Handbuches benutzt
Quelle:
Eurostat, "ESSPROS Manual - The European System of integrated Social Protection Statistics", 2011 Edition, Office for Official Publications of the European Communities, Luxembourg, 2011 (in Deutsch nicht verfügbar)
Eurostat, "ESSPROS Manual - The European System of integrated Social Protection Statistics", 2011 Edition, Office for Official Publications of the European Communities, Luxembourg, 2011 (in Deutsch nicht verfügbar)
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