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Definition: Statistisches Verfahren
Kategorie: Außenhandel
Das statistische Verfahren ermöglicht eine Klassifizierung der Ein- und Ausfuhren (nur EU-Extrahandel) in unterschiedliche Kategorien. Man unterscheidet also: - normale Ein- und Ausfuhren: Es handelt sich vor allem um definitiv ausgeführte Güter, die direkt oder nach Lager in den freien Verkehr gebracht werden. - Einfuhren zur aktiven Veredelung und Ausfuhren nach aktiver Veredelung (Nichterhebung und Zollrückvergütung). Das Zollverfahren der aktiven Veredelung ermöglicht die vorübergehende Einfuhr von Gütern, um sie einer Veredelung zu unterziehen (Montage, Umwandlung, Reparatur usw.), anschließend die Ausfuhr der entstandenen Veredelungserzeugnisse unter Befreiung von Abgaben und Steuern und/oder von normalerweise für eingeführte Güter geltenden handelspolitischen Kontrollmaßnahmen. Das System der "Nichterhebung" betrifft Nichtgemeinschaftswaren, die grundsätzlich zur erneuten Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft in Form von Kompensationsprodukten bestimmt sind, ohne daß diese Waren Einfuhrzöllen oder handelspolitischen Maßnahmen unterworfen sind. Das System der "Zollvergütung" betrifft Waren, die unter Erstattung oder Erlaß der für diese Waren geltenden Einfuhrzölle in den freien Verkehr gebracht werden, sofern diese in Form von Kompensationsprodukten aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführt werden. - Ausfuhren zur passiven Veredelung und Einfuhren nach passiver Veredelung (zollrechtlich oder textilwirtschaftlich). Das Zollverfahren der passiven Veredelung ermöglicht die vorübergehende Ausfuhr von Gütern, um sie einer Veredelung zu unterziehen, und die Einfuhr der Veredelungserzeugnisse unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von Abgaben und Steuern. Die seit 1995 eingeführte "textilwirtschaftliche" Variante betrifft nur einige Textil- oder Bekleidungserzeugnisse, während die "zollrechtliche" Variante für alle übrigen Erzeugnisse gilt. Die Kodierung des statistischen Verfahrens sieht wie folgt aus: Einfuhren 1 normale 3 nach passiver Veredelung 5 zur aktiven Veredelung, Nichterhebungsverfahren 6 zur aktiven Veredelung, Verfahren der Zollrückvergütung 7 nach textilwirtschaftlicher passiver Veredelung 4 Einfuhren insgesamt (Verfahren 1+3+5+6+7) Ausfuhren 1 normale 3 zur passiven Veredelung 5 nach aktiver Veredelung, Nichterhebungsverfahren 6 nach aktiver Veredelung, Verfahren der Zollrückvergütung 7 zur textilwirtschaftlichen passiven Veredelung 4 Ausfuhren insgesamt (Verfahren 1+3+5+6+7) Anmerkungen: Die Zollverfahren der aktiven und passiven Veredelung sind unabhängig von der Art des betreffenden Geschäfts (Kauf/Verkauf; Lohnveredelung usw.). Ein Teil des Veredelungsverkehrs im "wirtschaftlichen" Wortsinn wird nämlich bei den normalen Ein- und Ausfuhren erfaßt.
Quelle:
Die Statistiken des Warenverkehrs, Benutzerleitfaden, Eurostat 1998, s. 14-15.
Die Statistiken des Warenverkehrs, Benutzerleitfaden, Eurostat 1998, s. 14-15.
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