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Definition: Gesetzliche Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversiche...
Kategorie: Arbeitsmarkt
Darunter fallen alle vom Arbeitgeber an Sozialversicherungsträger entrichteten gesetzlichen Beiträge. Es handelt sich um die Nettobeträge abzüglich aller eventuellen Zuschüsse. Sie umfassen: - Beiträge zur Alters-, Kranken-, Mutterschafts- und Invaliditätsversicherung; - die gesetzlichen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung; - die gesetzlichen Beiträge zur Berufsunfallversicherung; - die gesetzlichen Beiträge zu den Familienbeihilfesystemen; - alle weiteren, noch nicht genannten gesetzlichen Beiträge.
Quelle:
Gemeinschaftsstatistiken über Höhe und Struktur der Arbeitskosten 1996 - Liste und Definition der Variablen, S. 7
Gemeinschaftsstatistiken über Höhe und Struktur der Arbeitskosten 1996 - Liste und Definition der Variablen, S. 7
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