Definition: An die landwirtschaftlichen Erzeuger gezahlte Subv...

Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Die Bewertung der Produktion zu Herstellungspreisen zwingt zu einer grundlegenden Unterscheidung zwischen den Gütersubventionen und den sonstigen Subventionen. Laut ihrer Definition umfassen die Gütersubventionen für landwirtschaftliche Erzeugnisse insbesondere die folgenden Subventionen (mit Angabe der entsprechenden Haushaltsposten des Gesamthaushaltsplans der Europäische Union):
An die landwirtschaftlichen Erzeuger gezahlte Subventionen für landwirtschaftliche Erzeugnisse

· bestimmte im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) eingeführte Beihilfen. Es handelt sich um Ausgleichszahlungen für Ackerkulturen (Getreide, Eiweißpflanzen sowie die Ölsaaten und -früchte) (B1-104 und B1-1050 bis B1-1055) und um Prämien für Rinder (Prämien für Mutterkuhhaltung und Sonderprämien B1-2120 bis B1-2122, B1-2127). Diese Einordnung beruht auf den folgenden drei Überlegungen:
 - Der Begriff der Gütersubventionen wurde im ESVG 95, auf die in Form von ¿deficiency payments¿ gezahlten Beihilfen erweitert. Die Ausgleichszahlungen für Ackerkulturen ähneln in ihrer Anwendung bestimmten Arten von ¿deficiency payments¿. Außerdem ist ihr Betrag sehr eng mit den erzeugten Mengen verbunden (auf makroökonomischer Ebene).
 - Die Funktionsweise und die wirtschaftlichen Folgen der Reform der GAP: diese Beihilfen sind im Rahmen einer Politik zu sehen, die trotz einer gewissen ¿Entkoppelung¿ zwischen der Höhe der Beihilfen und der landwirtschaftlichen Erzeugung bzw. des Einsatzniveaus der landwirtschaftlichen Produktionsmittel (nur die Verteilung zwischen den einzelnen Arten der Beihilfen - Beihilfen in Form von Ausfuhrerstattungen, Interventionen und direkten Beihilfen - wurde geändert) in erster Linie weiterhin eine produktbezogene Politik ist, indem sie Marktstützung und direkte Beihilfen miteinander verbindet und von produktionseindämmenden Maßnahmen begleitet ist. 
 - Der Betrag, um den die Rinderprämie im Rahmen der GAP-Reform angehoben wurde, stellt eine Ausgleichszahlung für die niedrigeren Interventionspreise für Rinder dar. Ihre Einordnung unter die Gütersubvention ist in gleicher Weise gerechtfertigt wie für die Ausgleichszahlungen für Ackerkulturen. Trotz einer komplexeren Behandlung dieser Prämien vor der GAP-Reform wurde vereinbart, sie nicht aufzuspalten, um so eine gewisse Kohärenz mit den Ausgleichszahlungen für Ackerkulturen zu gewährleisten.
· Erzeugerbeihilfen für Olivenöl (B1-1210);
· Erzeugerbeihilfen Textilpflanzen (Faserlein, Hanf; B1-140);
· Erzeugerbeihilfen für Seidenraupen (B1-1420);
· Erzeugerbeihilfen für Bananen (B1-1508, nur für den Teil, der die Ausgleichszahlungen betrifft);
· Erzeugerbeihilfen für getrocknete Weintrauben (B1-1513);
· Erzeugerbeihilfen für Saatgut (B1-180);
· Erzeugerbeihilfen für Hopfen (B1-181);
· Prämien für Mutterschafe und -ziegen (B1-2220);
· alle Subventionen, die in Form von "deficiency payments" an die Landwirte gezahlt werden (d.h. in Fällen, in denen der Staat den Erzeugern landwirtschaftlicher Produkte die Differenz zwischen dem mittleren Marktpreis und dem Garantiepreis für landwirtschaftliche Erzeugnisse zahlt).
Quelle:
Eurostat, "Handbuch zur landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Rev. 1.1)", Luxemburg, 2000
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