Definition: An andere Marktteilnehmer gezahlte Subventionen fü...

Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

An andere Marktteilnehmer gezahlte Subventionen für landwirtschaftliche Erzeugnisse:
· Erstattungen für die Ausfuhr von Getreide (B1-100), Frischobst und -gemüse (B1-1500) usw.;
· Erzeugerbeihilfen für Ölsaaten (vor 1992), Eiweißpflanzen und Flachs (vor 1993);
· Erzeugerbeihilfen für Kartoffelstärke (B1-1021);
· Erzeugerbeihilfen für Trockenfutter (B1-130);
· Erzeugerbeihilfen für Baumwolle (B1-141);
· Beihilfen für die Verwendung von Traubenmost (B1-163);
· Prämien für die Erzeugung von Tabak (B1-171).
Alle vorstehend aufgeführten Subventionen sind Subventionen für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Lediglich die an die landwirtschaftlichen Erzeuger (d.h. die erste Gruppe) gezahlten Beihilfen werden jedoch zu dem von den Erzeugern empfangenen Marktpreis hinzugerechnet, um den Herstellungspreis zu erhalten. Die an andere Marktteilnehmer (d.h. die zweite Gruppe) gezahlten Subventionen werden in der LGR nicht verbucht. Wenn die betreffenden landwirtschaftlichen Erzeugnisse Vorleistungen der Agroindustrie darstellen, ist der Betrag dieser Beihilfen von den Vorleistungen der Agroindustrie abzuziehen.
Quelle:
Eurostat, "Handbuch zur landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Rev. 1.1)", Luxemburg, 2000
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