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Definition: Gütersubvention
Kategorie: SNA 1993
Eine Gütersubvention ist eine Subvention, die pro Einheit einer produzierten Ware oder Dienstleistung geleistet wird, und zwar entweder als ein bestimmter Geldbetrag pro Mengeneinheit der Ware oder Dienstleistung oder als bestimmter Prozentsatz des Preises pro Einheit. Sie kann ferner als Differenz zwischen einem angestrebten Preis und dem vom Käufer tatsächlich gezahlten Marktpreis berechnet werden.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 15.53, Vereinte Nationen, New York, 1993
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 15.53, Vereinte Nationen, New York, 1993
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