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Definition: Steuern auf den Konsum
Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Die Steuern auf den Konsum sind definiert als Steuern, die auf Transaktionen zwischen (privaten oder öffentlichen) Endverbrauchern und Produzenten oder Händlern oder auf den Verbrauch von Waren für den Endverbrauch erhoben werden. Bemessungsgrundlage ist die Quantität einer Ware oder Dienstleistung, ihr Wert oder Preis oder eine andere Größe, die mit dem Verbrauch verknüpft ist. Es ist unerheblich, wer die Steuer letztlich entrichtet. Zu den auf den Konsum erhobenen Steuern zählen die MwSt und die allgemeinen Umsatzsteuern, Agrarabschöpfungen und spezielle Verbrauchssteuern, Steuern auf Dienstleistungen und die Kraftfahrzeugsteuern, die von den privaten Haushalten entrichtet werden. Mangels genauer Daten umfassen die Steuern auf den Konsum auch weiterhin Steuern auf den Zwischenverbrauch
Quelle:
Struktur der Steuersysteme in der Europäischen Union 1970-1997, Eurostat 2000, S. 13.
Struktur der Steuersysteme in der Europäischen Union 1970-1997, Eurostat 2000, S. 13.
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