Definition: Steuerliche Belastung der Arbeit

Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Die steuerliche Belastung der Arbeit (mitunter auch "Lohnnebenkosten") umfasst Steuern und Abgaben, die auf Einkünfte aus Arbeit oder für die Beschäftigung von Arbeitskräften erhoben werden. Diese Steuern diskrimi nieren in der einen oder anderen Weise den Einsatz des Faktors Arbeit, zumindest innerhalb des offiziellen ("weißen") Bereichs der Wirtschaft. "Steuerliche Belastung der Arbeit" ist hier also in einem relativ weiten Sinne zu verstehen. In dieser Veröffentlichung wird zwischen der Besteuerung der nichtselbständigen und der selbständigen Arbeit unterschieden. Die erste Kategorie ist unterteilt in Steuern auf nichtselbständige Arbeit, die vom Arbeitgeber entrichtet werden (z. B. Sozialbeiträge der Arbeitgeber und Lohnsummensteuer), und Steuern auf nichtselbständige Arbeit, die vom Arbeitnehmer entrichtet werden (z. B. Sozialbeiträge der Arbeitnehmer und Lohnsteuer). Die zweite Kategorie - Besteuerung der selbständigen Arbeit - umfasst hauptsächlich die Sozialbeiträge der Selbständigen und die Einkommensteuern. Der größte Teil der Arbeitsbesteuerung besteht aus den (obligatorischen) Sozialbeiträgen. Diese Beiträge unterscheiden sich von den Steuern insofern, als sie bestimmte Ansprüche auf soziale Leistungen begründen, die über das Schutzniveau hinausgehen, das der Staat seinen Bürgern allgemein oder bestimmten Gruppen als Ausgleich für besondere Belastungen (z. B. für Kriegsopfer) bietet. Der Umfang des Schutzes steht in Relation zu der Höhe der Beitragszahlungen. Man könnte deshalb einwenden, dass Sozialbeiträge keine Steuern darstellen, sondern eher den Charakter von Spareinlagen, Versicherungsprämien oder Gebühren haben. Diese Veröffentlichung folgt jedoch der üblichen Definition und ordnet die Sozialbeiträge als Steuern ein. Dies erscheint auch dadurch gerechtfertigt, dass zwischen individuellen Sozialleistungen und individuell gezahlten Sozialbeiträgen - verglichen mit dem Verhältnis zwischen Versicherungsprämien und Versicherungsschutz auf dem freien Markt - eine eher lockere Verbindung besteht. Sozialversicherungssysteme zeichnen sich zudem gewöhnlich durch einen ausgeprägten Umverteilungseffekt aus, und die Wahlmöglichkeiten in Bezug auf Beitragshöhe und Leistungsanspruch sind sehr stark eingeschränkt.
Quelle:
Struktur der Steuersysteme in der Europäischen Union 1970-1997, Eurostat 2000, S. 13-14
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