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Definition: Steuern auf das Vermögen
Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Steuern auf das Vermögen (nicht zurechenbar) sind Steuern auf der Grundlage einer nicht physisch spezifizierten Form von Vermögen. Im konkreten Falle können diese Einkommens und Vermögenssteuern z. B. auf Einkünfte aus oder auf den Wert von Grundstücken erhoben werden, aber da dies aus den vorhandenen Statistiken nicht erschlossen werden kann, werden diese Steuern in der allgemeineren Kategorie eingeordnet.
Quelle:
Struktur der Steuersysteme in der Europäischen Union 1970-1997, Eurostat 2000, S. 14
Struktur der Steuersysteme in der Europäischen Union 1970-1997, Eurostat 2000, S. 14
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