Definition: Gesamte Arbeitskosten

Kategorie: Arbeitsmarkt

Die Arbeitskosten umfassen die Gesamtheit aller von den Arbeitgebern in Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitskräften getragenen Aufwendungen. Diese Definition wurde von der Gemeinschaft angenommen und entspricht weitgehend der internationalen Definition der internationalen Konferenz der Arbeitsstatistiker (Genf, 1966). Zu diesen Arbeitskosten gehören die direkten Kosten für die Vergütung der Arbeit in Form von Direktvergütung, Prämien und Gratifikationen, die nicht mit jedem Arbeitsentgelt gezahlt werden, Arbeitsentgelte für nicht gearbeitete Tage, Entlassungsentschädigungen, Naturalleistungen. Berücksichtigt werden ebenfalls die indirekten Lohnkosten, die unabhängig vom Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber getragen werden, wie gesetzliche, tarifliche, vertragliche oder freiwillige Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, direkte Sozialleistungen, sonstige soziale Aufwendungen (kulturelle und medizinische Leistungen, Fahrtkosten usw.) sowie als Arbeitskosten geltende Steuern abzüglich Zuschüsse.
Quelle:
Gemeinschaftliche Arbeitskostenerhebung, Methoden und Definitionen, Eurostat 1992, S. 9.
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