Definition: Arbeitskosten insgesamt

Kategorie: Arbeitsmarkt

Die Arbeitskosten umfassen die Gesamtheit aller von den Arbeitgebern in Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitskräften getragenen Aufwendungen. Diese Definition wurde von der Gemeinschaft angenommen und entspricht weitgehend der internationalen Definition der Internationalen Konferenz der Arbeitsstatistiker (Genf, 1966). Zu diesen Arbeitskosten gehören
(a) das Arbeitnehmerentgelt mit Bruttolöhnen und -gehältern in Form von Geld- und Sachleistungen,
(b) die Sozialbeiträge der Arbeitgeber,
(c) Kosten der beruflichen Bildung,
(d) sonstige Aufwendungen,
(e) als Arbeitskosten geltende Steuern abzüglich Zuschüsse.
Quelle:
Gemeinschaftsstatistiken über Höhe und Struktur der Arbeitskosten 1996 - Liste und Definition der Variablen, S. 5
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