Definition: Tourismus

Kategorie: Tourismus

Tourismus ist die Tätigkeit von Personen, die zu Orten außerhalb ihrer gewohnten Umgebung reisen und sich dort höchstens ein Jahr lang zu Urlaubs-, geschäftlichen oder anderen Zwecken aufhalten.

Tourismus ist eine Unterkategorie des Reisens, wenn Reisen im weitesten Sinne als Bewegung von einem Ort an einen anderen verstanden wird. Der Tourismus erfaßt den weltweiten Reisemarkt innerhalb des allgemeinen Rahmens der Mobilität der Bevölkerung und der Bereitstellung von Dienstleistungen für Gäste. Tourismus bezeichnet die Praxis des Reisens außerhalb des gewöhnlichen Lebensumfelds einer Person zu allen Zwecken. Einige unfreiwillige Reisezwecke werden durch Übereinkunft ausgeschlossen: ärztlich verordnete unfreiwillige Aufenthalte in Krankenhäusern und sonstigen medizinischen Einrichtungen, die klinische/medizinische Behandlungen bieten, sind ausgeschlossen. Als weitere unfreiwillige Reisen werden Gefängnisaufenthalte und die Ableistung der Wehrpflicht ausgeschlossen (wobei zu beachten ist, daß der Urlaub von diesen Institutionen normalerweise dem Tourismus zugerechnet werden kann).

In bezug auf ein bestimmtes Land können drei Formen des Tourismus unterschieden werden:

i) Binnenreiseverkehr ist die Reisetätigkeit von Inländern welche nur im eigenen Land, jedoch außerhalb ihres gewöhnlichen Lebensumfelds reisen und sich dort aufhalten.
ii) Einreiseverkehr ist die Reisetätigkeit von Nichtinländern, die in einem anderen Land außerhalb ihres gewöhnlichen Lebensumfelds reisen und sich dort aufhalten.
iii) Ausreiseverkehr ist die Reisetätigkeit von Inländern, die in ein anderes Land reisen und sich dort (außerhalb ihres gewöhnlichen Lebensumfelds) aufhalten.

Entsprechende Definitionen können für andere Gebiete, Regionen oder Gruppen von Ländern verwendet werden, in dem "Land" durch das Bezugsgebiet ersetzt wird. Unterschiedliche Kombinationen dieser drei Grundformen des Tourismus ergeben die folgenden Tourismuskategorien:

i) Inlandstourismus: umfaßt den Binnenreiseverkehr und den Einreiseverkehr.
ii) Nationaler Tourismus: umfaßt den Binnenreiseverkehr und den Ausreiseverkehr.
iii) Internationaler Tourismus: umfaßt den Einreiseverkehr und den Ausreiseverkehr.
Quelle:
Europäische Union, Entscheidung Nr. 1999/34/EG der Kommission vom 9. Dezember 1998 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie Nr. 95/57/EG des Rates über die Erhebung statistischer Daten im Bereich des Tourismus
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