Definition: Transaktion mit Anteilsrechten

Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Dabei geht es in erster Linie um eine Transaktion zwischen zwei Einheiten und nicht um eine Umschichtung von Forderungen und Verbindlichkeiten/Änderung der Sektorzuordnung von Einheiten, die normalerweise als sonstige Ströme im Konto sonstiger realer Vermögensänderungen gebucht werden (ESVG 1995, Ziffer 6.30). Das ESVG 1995 beschreibt eine entsprechende Transaktion dahingehend, dass "Kapitalgesellschaften finanzielle Mittel zur Verfügung" gestellt werden (Ziffer 4.53) und damit das Eigenkapital erhöht wird. Ein solcher Vorgang ist in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als finanzielle Transaktion mit Anteilsrechten (F.5) zu buchen. Nach ESVG 1995, Ziffern 4.53 und 5.86 verändert diese Transaktion die Eigentumsrechte der Anteilsinhaber der Gesellschaft (im Sinne einer Stärkung) und berechtigt diese zum Erhalt von Ausschüttungen (obgleich dieses Vermögenseinkommen nicht fest oder im voraus festgelegt ist). Daher ist davon auszugehen, dass eine als Transaktion mit Anteilsrechten gebuchte Kapitalzufuhr drei Merkmale aufweist:
 - Die Kapitalgesellschaft, der die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, hat bezüglich der Art der Verwendung dieser Mittel ein hohes Maß an Entscheidungsfreiheit.
 - Die Anteilsinhaber haben ein Anrecht auf Ausschüttungen.
 - Wenn es sich um Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit handelt, werden neue Anteilscheine (in der Höhe der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel) ausgegeben.
Dabei ist besonders hervorzuheben, dass der Staat bei der Unterstützung der Kapitalgesellschaft mit Eigenkapital als Anteilsinhaber handelt, normalerweise in der Erwartung, als Gegenleistung höhere Renditen zu erhalten. Eine tatsächlich erfolgte Ausschüttung an den Anteilsinhaber wäre ein wichtiges Kriterium für die Behandlung des zugeführten Kapitals als Eigenkapital.
Quelle:
Handbuch zum ESVG 1995: Defizit und Schuldenstand des Staates, Ausgabe 2002, Eurostat, Kapitel II.2
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