Definition: Transaktion im Namen einer anderen Einheit

Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Wird eine Transaktion im Namen einer anderen Einheit vorgenommen, wird sie ausschließlich in den Konten des Haupttransaktionspartners gebucht. Generell sollte man nicht über diesen Grundsatz hinausgehen und z. B. nicht versuchen, Steuern oder Subventionen mit Hilfe von Annahmen den letztlich belasteten oder begünstigten Einheit zuzurechnen.
Quelle:
Handbuch zum ESVG 1995: Defizit und Schuldenstand des Staates, Ausgabe 2002, Eurostat, Kapitel II.1 Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995 [1.41]
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