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Definition: Sachtransfer
Kategorie: SNA 1993
Ein Sachtransfer ist die Übertragung des Eigentums an einer Ware oder einem Vermögenswert (außer Bargeld) oder die Erbringung einer Dienstleistung ohne Gegenleistung.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", Vereinte Nationen, New York, 1993, § 8.27 [3.40]
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", Vereinte Nationen, New York, 1993, § 8.27 [3.40]
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