Definition: Transit eines Binnenschiffs

Kategorie: Verkehr

Beladenes oder unbeladenes Binnenschiff, das - gleichgültig über welchen Verkehrszweig - in das Land einfährt und es an einer anderen Stelle wieder verläßt, sofern die Durchfahrt auf Binnenwasserstraßen ohne Laden oder Löschen erfolgt.

Anmerkung: Eingeschlossen sind Binnenschiffe, die an der Grenze des Transitlandes aufgrund des wechselnden Verkehrszweigs beladen oder gelöscht werden.
Quelle:
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
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