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Definition: Transitivität (bei internationalen Vergleichen)
Kategorie: SNA 1993
Die Transitivitätsbedingung (bei internationalen Vergleichen) bedeutet, dass die bilaterale (binäre) Parität zwischen den Ländern i und k gleich dem Ergebnis sein sollte, das sich ergibt, wenn die (binäre) Parität zwischen j und k mit der (binären) Parität zwischen i und j multipliziert wird.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 16.88, Vereinte Nationen, New York, 1993
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", § 16.88, Vereinte Nationen, New York, 1993
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