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Definition: Schleppboote
Kategorie: Verkehr
Schiff mit einer Motorleistung von wenigstens 37 kW, das zum Schleppen von Schleppkähnen, Schub-Schleppkähnen und Flößen dient, nicht jedoch zur Güterbeförderung. Anmerkung: Hafen- und Seeschlepper sind ausgeschlossen.
Quelle:
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
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