Definition: Schleppboote

Kategorie: Verkehr

Schiff mit einer Motorleistung von wenigstens 37 kW, das zum Schleppen von Schleppkähnen, Schub-Schleppkähnen und Flößen dient, nicht jedoch zur Güterbeförderung.

Anmerkung: Hafen- und Seeschlepper sind ausgeschlossen.
Quelle:
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
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