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Definition: Umsatz aus außergemeinschaftlichen Ausfuhren von W...
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Dieselbe Definition wie für den "Umsatz aus innergemeinschaftlichen Lieferungen von Waren und Dienstleistungen", jedoch nicht in bezug auf die innergemeinschaftlichen Lieferungen, sondern auf die außergemeinschaftlichen Ausfuhren entsprechend der in der geänderten Fassung der 6. Umsatzsteuerrichtlinie festgelegten Begriffsbestimmung. Bei den Dienstleistungen sind Leistungen gemeint, bei denen der Empfängerin diesem Fall außerhalb des steuerlichen Einzugsgebiets der Europäischen Union ansässig ist. Der Umsatz aus außergemeinschaftlichen Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen darf in den Unternehmensabschlüssen nicht getrennt ausgewiesen werden. Er ist Bestandteil der Posten "Umsatzerlöse" und "Sonstige betriebliche Erträge".
Quelle:
Eurostat
Eurostat
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