Definition: Umsatz aus innergemeinschaftlichen Lieferungen von...

Kategorie:

In diese Rubrik fallen die Umsätze aus den Transaktionen, die in der Änderungsrichtlinie zur 6. Umsatzsteuerrichtlinie (Richtlinien 77/388 und 91/680, Amtsblatt) als Lieferungen bezeichnet werden. Bei den Waren handelt es sich um die Verkäufe von einem Mitgliedstaat an einen anderen. Bei den Dienstleistungen handelt es sich um die Erbringung von Dienstleistungen für einen Dienstleistungsempfänger, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist.
Bei den Gütern dient dieser Text als Bezugspunkt für die Definition von Konzepten im Rahmen des INTRASTAT-Systems. Bei den Dienstleistungen handelt es sich um auf dem Gebiet des Wohnsitzes des Dienstleistungsanbieters nicht zu versteuernde Transaktionen, die aber in Übereinstimmung mit der 6. Umsatzsteuerrichtlinie in dem Mitgliedstaat, in dem der Dienstleistungsempfänger ansässig ist - entsprechend der in der genannten Richtlinie festgelegten Begriffsbestimmung - zu versteuern sind.
Quelle:
Eurostat
Erstellt:
Letztes Update: