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Definition: Umsatz aus Handel (Ankauf und Wiederverkauf)
Kategorie: Unternehmensstrukturstatistik
Hierbei handelt es sich um den Umsatz aus der Handelstätigkeit der Einheit (Ankauf und Wiederverkauf), d. h. aus dem Verkauf von Waren, die von der Einheit in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erworben wurden und in unverändertem Zustand oder nach der in Handelsunternehmen üblichen Etikettierung und Verpackung wiederverkauft werden. Der Wiederverkauf in diesem Sinne untergliedert sich in: - Wiederverkauf an andere Händler, gewerbliche Verbraucher usw. (Großhandelsverkauf); - Wiederverkauf an Haushalte oder Kleinverbraucher (Einzelhandelsverkauf). Diese Tätigkeiten werden in Abschnitt G der NACE Rev. 1 aufgeführt (außer die Gruppen der NACE, die sich auf die Instandhaltungs-, Reparatur-, sowie gebühren- und vertragsbezogene Aktivitäten 50.2, 50.4, 51.1, und 52.7 beziehen).
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 2700/98 der Kommission vom 17. Dezember 1998 betreffend die Definitionen von Merkmalen der strukturellen Unternehmensstatistik
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 2700/98 der Kommission vom 17. Dezember 1998 betreffend die Definitionen von Merkmalen der strukturellen Unternehmensstatistik
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