Definition: Unbegleiteter kombinierter verkehr

Kategorie: Verkehr

Beförderung eines von seinem Fahrer nicht begleiteten Kraftfahrzeuges oder einer intermodalen Transporteinheit (ITE, siehe 4.1) mit einem anderen Verkehrsträger (z.B. Fähre oder Bahn).
Quelle:
Terminologie des Kombinierten verkehrs, UNECE/ECMT/EC, UNITED NATIONS, New York
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