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Definition: Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit
Kategorie: SNA 1993
Ein Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist eine produzierende Einheit, die keine von ihrem Eigentümer (privater Haushalt, Staat oder Gebietsansässiger eines anderen Landes) getrennte juristische Person ist. Die in Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit eingesetzten Vermögenswerte sind nicht Eigentum der Unternehmen, sondern von deren Eigentümern, und die Unternehmen als solche können weder Transaktionen mit anderen wirtschaftlichen Einheiten durchführen noch vertragliche Beziehungen zu anderen Einheiten oder Verbindlichkeiten in eigenem Namen eingehen. Ferner haften die Eigentümer dieser Unternehmen persönlich unbeschränkt für sämtliche im Verlauf der Produktion eingegangenen Verbindlichkeiten.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", Vereinte Nationen, New York, 1993, § 4.140 und 4.141
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", Vereinte Nationen, New York, 1993, § 4.140 und 4.141
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