Bitte schalten Sie den Werbeblocker aus, damit wir die Plattform weiterentwickeln können.
Definition: Unbezahlt mithelfende Familienangehörige
Kategorie: Unternehmensstrukturstatistik
Als unbezahlt mithelfende Familienangehörige gelten Personen, die im Haushalt des Eigentümers der Einheit leben und ohne Arbeitsvertrag und feste Vergütung regelmäßig in der Einheit mitarbeiten. In diese Gruppe fallen nur Personen, die nicht hauptberuflich in einer anderen Einheit tätig sind und dort auf der Lohn- und Gehaltsliste stehen. Im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung wird die folgende Definition benutzt: Mithelfende Familienangehörige sind Personen, die einem anderen Familienmitglied helfen, einen landwirtschaftlichen Betrieb, ein Geschäft oder einen Gewerbebetrieb zu führen, vorausgesetzt, sie gelten nicht als Arbeitnehmer.
Quelle:
Auszug aus den Definitionen der Merkmale der strukturellen Unternehmensstatistik (16 11 0), Europäische Erhebung über Arbeitskräfte, Methodik und Definitionen, Eurostat 1996.
Auszug aus den Definitionen der Merkmale der strukturellen Unternehmensstatistik (16 11 0), Europäische Erhebung über Arbeitskräfte, Methodik und Definitionen, Eurostat 1996.
Erstellt:
Letztes Update: