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Definition: Geldvermögenstransfer/-übertragung
Kategorie: SNA 1993
Ein Geldvermögenstransfer/eine Geldvermögensübertragung ist die Übertragung von Bargeld ohne Gegenleistung, das sich entweder der Geldgeber durch die Veräußerung eines oder mehrerer Vermögenswerte (außer Vorräten) beschafft hat oder das der Empfänger für den Erwerb eines oder mehrerer Vermögenswerte (außer Vorräten) verwenden soll. Geldvermögenstransfers/-übertragungen erfolgen häufig unter der Bedingung, dass ihr Empfänger einen Vermögenswert oder mehrere Vermögenswerte erwirbt.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", Vereinte Nationen, New York, 1993, § 10.132 [8.31]
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", Vereinte Nationen, New York, 1993, § 10.132 [8.31]
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