Definition: Gewohnte Umgebung

Kategorie: Tourismus

Die gewohnte Umgebung einer Person umfaßt die direkte Umgebung der Wohnung - sowie des Arbeits- oder Ausbildungsortes und sonstiger häufig besuchter Orte.

Das Konzept der gewohnten Umgebung hat zwei Dimensionen: Nähe und Häufigkeit. Orte in der Nähe des Wohnorts einer Person gehören auch dann zur gewohnten Umgebung, wenn sie vielleicht nur selten besucht werden. Orte, die regelmäßig und oft (= durchschnittlich einmal pro Woche oder öfter) besucht werden, gehören auch dann zur gewohnten Umgebung einer Person, wenn sie sich in beträchtlicher Entfernung zum Wohnort (oder in einem anderen Land) befinden. Jede Person hat nur eine gewohnte Umgebung, und das Konzept kann sowohl im Binnenreiseverkehr als auch im internationalen Tourismus angewandt werden. Personen, die in Verkehrsmitteln arbeiten (Kraftfahrer, Zugbegleiter, Piloten und Stewardessen usw.), Handelsreisende oder Vertreter werden als Geschäftsreisende dem Tourismus zugerechnet, außer wenn ihre Reisen, insbesondere im Inland, häufig und regelmäßig stattfinden. In diesem Fall können sie durch das Kriterium des gewöhnlichen Lebensumfelds ausgeschlossen werden.
Quelle:
Europäische Union, Entscheidung Nr. 1999/34/EG der Kommission vom 9. Dezember 1998 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie Nr. 95/57/EG des Rates über die Erhebung statistischer Daten im Bereich des Tourismus
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