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Definition: Werte der Waren
Kategorie: Außenhandel
Bei der Einfuhr ist der statistische Wert gleich dem Zollwert oder gleich einem Wert, der analog zum Zollwert bestimmt wird (z.B. bei der Einfuhr aus anderen Mitgliedstaaten) (cif). Bei der Ausfuhr ist der statistische Wert gleich dem Wert, den die Waren am ort und zum Zeitpunkt ihres Verbringens aus dem statistischen Erhebungsgebiet des Ausfuhrmitgliedstaates haben (fob). Der statistische Wert ist der an der nationalen Grenze berechnete Wert. Es handelt sich um einen FOB-Wert (frei an Bord) bei der Ausfuhr/Versendung und um einen CIF-Wert (Kosten, Versicherung, Fracht) bei der Einfuhr/beim Eingang: Er umfaßt daher nur die Nebenkosten (Fracht, Versicherung), die sich bei der Ausfuhr/Versendung auf die Wegstrecke beziehen, die auf dem Gebiet des Mitgliedstaats liegt, aus dem die Güter ausgeführt werden, und bei der Einfuhr/beim Eingang auf die Wegstrecke, die außerhalb des Gebietes des Mitgliedstaates liegt, in den die Güter eingeführt werden. Der statistische Wert beruht beim EU-Extrahandel im allgemeinen auf dem Zollwert (Der Zollwert umfaßt unter anderem nicht die Einfuhrzölle und andere innerhalb der Gemeinschaft mit der Einfuhr oder dem Verkauf der Waren verbundene Abgaben) oder beim EU-Intrahandel auf der für fiskalische Zwecke festzulegenden Besteuerungsgrundlage. Im Falle der Warenveredelung wird immer der Gesamtwert des Gutes vor und nach der Veredelung und nicht nur der Mehrwert verbucht.
Quelle:
Aussenhandel und Zahlungsbilanzen, Glossarium 1993, Eurostat, s. 18 und Die statistiken des Warenverkehrs, Benutzerleitfaden, Eurostat 1998, s. 15.
Aussenhandel und Zahlungsbilanzen, Glossarium 1993, Eurostat, s. 18 und Die statistiken des Warenverkehrs, Benutzerleitfaden, Eurostat 1998, s. 15.
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