Definition: Gepäckwagen

Kategorie: Verkehr

Antriebsloses Eisenbahnfahrzeug als Teil von Personen- oder Güterzügen zur Beförderung von Reisegepäck, Postsendungen, Fahrrädern usw. und zur Unterbringung des Zugbegleitpersonals.

Anmerkung: Fahrzeuge mit einem oder mehreren Fahrgastabteilen werden nicht zu den Gepäckwagen, sondern zu den Personenwagen gerechnet. Dem Eisenbahnunternehmen gehörende Postwagen werden als Gepäckwagen erfaßt, wenn sie kein Fahrgastabteil enthalten.
Quelle:
Glossar Für Die Verkehrsstatistik, Eurostat, EKVM, UN/ECE
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