Definition: Sachvermögenstransfer

Kategorie: ESVG 1995

Ein Sachvermögenstransfer ist die Übertragung des Eigentums an einem Vermögenswert (außer an Vorräten und an Bargeld) ohne Gegenleistung oder die Aufhebung einer Verbindlichkeit seitens eines Gläubigers, wobei auf die Schuldtilgung verzichtet wird.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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