Definition: Nettozugang an nichtproduziertem Sachvermögen

Kategorie: ESVG 1995

Nichtproduzierte Vermögensgüter sind Grund und Boden, sonstige materielle nichtproduzierte Vermögensgüter, die zur Produktion von Waren und Dienstleistungen verwendet werden können, sowie immaterielle nichtproduzierte Vermögensgüter. Nettozugang ist der Erwerb abzüglich der Veräußerungen. Zum Grund und Boden gehören der Boden selbst einschließlich Bodendecke und zugehörige Oberflächengewässer. Zu den zugehörigen Oberflächengewässern gehören die Binnengewässer - Stauseen, Seen, Flüsse usw. -, an denen Eigentumsrechte bestehen können. Erwerb abzüglich Veräußerungen von nichtproduzierten Vermögensgütern werden im Vermögensbildungskonto der Sektoren, der Gesamtwirtschaft und der übrigen Welt gebucht.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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