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Definition: Schlachtgewicht
Kategorie: Agrarstatistik
Schafe und liegen: Schlachtgewicht: Kaltgewicht des Tierkörpers eines geschlachteten, entbluteten, enthauteten und ausge- weideten Tieres ohne Kopf (in Höhe der Gelenkverbindung Atlas-Hinterhauptbein abgetrennt), Füße (in Höhe der K;arpometakarpal-bzw. Tarsometatarsalgelenke abgetrennt). Schwanz (zwischen dem sechsten Bruttoeigenerzeugung und siebten Schwanzwirbel abgetrennt) und Geschlechtsorgane (einschlieBlich Euter). Die Nieren und das sie umgebende Fett sind im Tierkörper enthalten. Schweine: Schlachtgewicht: Kaltgewicht eines ganzen oder längs der Mittellinie geteilten Körpers eines geschlachteten. Schweines, ausgeblutet und ausgeweidet, ohne Zunge, Borsten. Klauen, Geschlechtsorgane, Flomen, Nieren und Zwerchfell. Rinder: Das Schlachtgewicht ist das Kaltgewicht des Tierkörpers eines geschlachteten, entbluteten, enthauteten und ausgeweideten Tieres ohne Geschlechtsorgane, ohne Füße (in Höhe des Carpus und des Tarsus abgetrennt), ohne Kopf, ohne Schwanz, ohne Nieren und das sie umgebende Fett sowie ohne Euter.
Quelle:
1) Europäische Union, Entscheidung Nr. 94/434/EG der Kommission vom 30. Mai 1994 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie Nr. 93/25/EWG des Rates betreffend die statistischen Erhebungen über den Schaf- und Ziegenbestand und die Schaf- und Ziegenerzeugung; 2) "Glossarium 1994, Animal Production"
1) Europäische Union, Entscheidung Nr. 94/434/EG der Kommission vom 30. Mai 1994 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie Nr. 93/25/EWG des Rates betreffend die statistischen Erhebungen über den Schaf- und Ziegenbestand und die Schaf- und Ziegenerzeugung; 2) "Glossarium 1994, Animal Production"
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