Bitte schalten Sie den Werbeblocker aus, damit wir die Plattform weiterentwickeln können.
Definition: Weinwirtschaftsjahr
Kategorie: Landwirtschaft
Das Weinwirtschaftsjahr beginnt am 1. September und endet am 31. August.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EWG) Nr. 991/79 der Kommission vom 17. Mai 1979 zur Festlegung eines Tabellenprogramms und Definitionen in statistischen Grunderhebungen der Rebflächen und zur Aufhebung der Verordnungen Nr. 143 und Nr. 26/64/EWG der Kommission
Europäische Union, Verordnung (EWG) Nr. 991/79 der Kommission vom 17. Mai 1979 zur Festlegung eines Tabellenprogramms und Definitionen in statistischen Grunderhebungen der Rebflächen und zur Aufhebung der Verordnungen Nr. 143 und Nr. 26/64/EWG der Kommission
Erstellt:
Letztes Update: