Definition: Pflegegeld (Funktion Alter)

Kategorie: ESSOSS-Handbuch

Leistung an ältere Menschen, die die zusätzlichen (nichtmedizinischen) Pflegekosten häufig oder dauerhaft nicht allein bestreiten können. Dabei darf es sich nicht um eine Erstattung nachweislich erbrachter Aufwendungen handeln. Diese würde als Sachleistung eingestuft werden.

Diese Definition wird in Fassungen 1996, 2008 und 2011 des Handbuches benutzt.

Diese Definition wird auch im folgenden Dokument erwähnt: Verordnung (EG) Nr. 1980/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf Definitionen und aktualisierte Definitionen.
Quelle:
Eurostat, "ESSPROS Manual - The European System of integrated Social Protection Statistics", 2011 Edition, Office for Official Publications of the European Communities, Luxembourg, 2011 (in Deutsch nicht verfügbar)
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