Definition: Lebende Tier- und Pflanzenvorräte

Kategorie: ESVG 1995

Lebende Tier- und Pflanzenvorräte sind Schlachtviehbestände einschließlich Geflügel und Fischbestände sowie Baumbestände zur Holzgewinnung und andere Pflanzungen, die lediglich einmalige Erzeugnisse liefern, sowie heranwachsende Nutztiere und Nutzpflanzungen, soweit sie nicht für die eigene Nutzung bestimmt sind.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Anhang 7.1: Definition der Aktiva und Passiva, Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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