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Definition: Restwert (netto) eines Anlagegutes
Kategorie: SNA 1993
Der Restwert eines Anlagegutes ist gleich dem tatsächlichen oder geschätzten Wiederbeschaffungspreis eines neuen Anlagegutes desselben Typs abzüglich der kumulierten Abschreibungen.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", Vereinte Nationen, New York, 1993, § 6.199
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", Vereinte Nationen, New York, 1993, § 6.199
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