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Definition: Nettozugang an Wertsachen
Kategorie: ESVG 1995
Wertsachen sind nichtfinanzielle Vermögensgüter, die primär als Wertanlage dienen, und nicht der Produktion oder dem Konsum, und die normalerweise ihren physischen Wert erhalten. Diese Waren werden als Wertsachen gebucht, wenn sie von folgenden Sektoren erworben oder veräußert werden:a) durch (Zentral-)Banken und sonstige finanzielle Mittler einschließlich Nichtwährungsgold, Silber usw.;b) durch nichtfinanzielle Produzenten, sofern die Produktion oder der Handel dieser Waren nicht zu ihren Haupt- oder Nebentätigkeiten gehört. Als Wertsachen ausgewiesene Waren gehen nicht in die Vorleistungen oder in die Anlageinvestitionen ein;c) durch private Haushalte, so dass der Erwerb derartiger Waren nicht im Konsum der privaten Haushalte enthalten ist.Im ESVG werden vereinbarungsgemäß auch die folgenden Fälle als Nettozugang an Wertsachen gebucht:a) Erwerb oder Veräußerung dieser Waren durch Juweliere und Kunsthändler, obwohl bei diesen Produzenten diese Waren eigentlich zu den Vorräten zählen;b) Erwerb oder Veräußerung dieser Waren durch Museen, obwohl der Erwerb dieser Waren durch Museen eigentlich zu den Anlageinvestitionen zählt.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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