Definition: Anlagegüter

Kategorie: OECD- Terminologie

Anlagegüter sind durch Produktionsprozesse produzierte Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter, die länger als ein Jahr in anderen Produktionsprozessen wiederholt oder dauerhaft eingesetzt werden.
Quelle:
Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), "Measuring Capital - OECD Manual: Measurement of Capital Stocks, Consumption of Fixed Capital and Capital Services", Annex 1: Glossary of technical terms used in the Manual, Paris, 2001
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