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Definition: Cash and Carry
Kategorie: Handel
Cash and Carry ist eine Betriebsform des Großhandels, in der nach dem Prinzip der Selbstbedienung (der Kunde bedient sich selbst) oder der Vorwahl anhand von Warenmustern (der Kunde wählt die Ware anhand von Warenmustern unter Nutzung eines manuellen oder computergestützten Bestellsystems, ohne sich selbst zu bedienen) oder auch in Kombination dieser beiden Verkaufsformen Waren in Abhollagern abgesetzt werden. Die Kunden (Einzelhändler, gewerbliche Abnehmer, Gastwirte, Handwerker, Einrichtungen usw.) begleichen die sofort ausgestellte Rechnung und übernehmen den sofortigen Abtransport der Ware mit eigenem Fahrzeug.
Quelle:
Der Einzelhandel im Europäischen Wirtschaftsraum, Eurostat 1993.
Der Einzelhandel im Europäischen Wirtschaftsraum, Eurostat 1993.
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