Definition: Gebrauchtes Anlagegut

Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Ein gebrauchtes Anlagegut ist ein Anlagegut, das bereits von mindestens einem gebietsansässigen oder gebietsfremden Nutzer erworben oder selbst erstellt wurde. Ein vorhandenes Anlagegut wird in der Regel zu einem Preis gehandelt werden, der niedriger ist als sein ursprünglicher Anschaffungspreis. "Gebrauchtes Anlagegut" ist ein Synonym für "vorhandenes Anlagegut".
Quelle:
Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), "Measuring Capital - OECD Manual: Measurement of Capital Stocks, Consumption of Fixed Capital and Capital Services", Annex 1: Glossary of technical terms used in the Manual, Paris, 2001
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