Definition: Stadt- und S-Bahnen

Kategorie: Verkehr

Der Ausdruck "Stadt- und S-Bahnen" bezeichnet Eisenbahnen für die Personenbeförderung auf festen Doppelgleisen, häufig mit elektrisch angetriebenen Schienenwagen, die entweder als Einzelwagen oder als Kurzzüge betrieben werden. Die Bahnhöfe/Haltepunkte liegen im Allgemeinen weniger als 1 200 Meter voneinander entfernt. 

Stadt- und SBahnen sind im Vergleich zu Untergrundbahnen leichter gebaut, für ein geringeres Verkehrsaufkommen ausgelegt und fahren normalerweise mit niedrigeren Geschwindigkeiten. 

Manchmal ist eine eindeutige Unterscheidung zwischen Stadt-/S-Bahnen und Straßenbahnen nicht ohne weiteres möglich. Straßenbahnen fahren im Allgemeinen nicht vom Straßenverkehr getrennt, während Stadt-/S-Bahnen getrennt von anderen Verkehrssystemen betrieben werden können.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1192/2003 der Kommission vom 3. Juli 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 91/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik des Eisenbahnverkehrs
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