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Definition: Waren
Kategorie: Zahlungsbilanzen, Eurostat
Die Warenkomponente der Leistungsbilanz umfasst bewegliche Güter, bei denen ein Eigentumsübergang (zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden) stattfindet. Diese Waren sind zum Marktwert auf fob-Basis zu bewerten. Zu den Ausnahmen von der Regel des Eigentumsübergangs (entsprechende Transaktionen werden als Warentransaktionen verbucht) zählen: auf der Basis von Finanzierungsleasing genutzte Güter, von einer Muttergesellschaft auf eine Zweigniederlassung übergegangene Güter sowie zur Veredelung bestimmte Waren. Intra-EU-Warenhandel: Das Partnerland ist nach dem Versendungsprinzip zu bestimmen. Hierzu gehören: allgemeine Handelswaren, Waren zur Veredelung, Reparaturen an Waren, Hafendienste und Nichtwährungsgold.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des europäischen parlaments und des rates vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L35 vom 8.2.2005, S. 23 – 55)
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des europäischen parlaments und des rates vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L35 vom 8.2.2005, S. 23 – 55)
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