Definition: Reiseverkehr

Kategorie: Zahlungsbilanzen, Eurostat

Unter der Position Reiseverkehr werden hauptsächlich die Waren und Dienstleistungen verbucht, die in einem Wirtschaftsgebiet von Reisenden erworben werden, die sich dort weniger als ein Jahr aufhalten. Die Waren oder Dienstleistungen werden von dem Reisenden oder in seinem Namen erworben oder ihm ohne Gegenleistung (d. h. als Geschenk) zur Nutzung oder Weitergabe zur Verfügung gestellt. Ausgenommen ist die Beförderung von Reisenden innerhalb des Wirtschaftsgebiets, das sie besuchen, sofern diese Beförderung durch Transportunternehmen durchgeführt wird, die nicht in dem besuchten Wirtschaftsgebiet ansässig sind, sowie die grenzüberschreitende Beförderung von Reisenden; beide werden als Personenbeförderung unter Transportleistungen verbucht. Ebenfalls ausgenommen sind Waren, die von Reisenden zwecks Weiterverkauf in ihrem eigenen Wirtschaftsgebiet oder einem anderen Wirtschaftsgebiet erworben werden. Der Reiseverkehr ist in zwei Unterpositionen untergliedert: Geschäftsreisen (Code 237) und Privatreisen (Code 240).
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des europäischen parlaments und des rates vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L35 vom 8.2.2005, S. 23 – 55)
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