Definition: Sonstige Geschäftsreisen

Kategorie: Zahlungsbilanzen

Hierunter fallen alle Geschäftsreisen (Code 237), die nicht unter Ausgaben von Saisonarbeitern und Grenzgängern (Code 238) erfasst werden.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des europäischen parlaments und des rates vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L35 vom 8.2.2005, S. 23 – 55)
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