Definition: Telekommunikationsleistungen

Kategorie: Zahlungsbilanzen

Hierbei handelt es sich um die Übertragung von Ton, Bildern oder sonstigen Informationen mittels Telefon, Telex, Telegramm, Rundfunk- und Fernsehkabel, Funk, Satellit, E-Mail, Faksimile usw.; hierzu gehören auch Netzwerkdienste für Unternehmen, Telekonferenzen und Hilfstätigkeiten. Der Wert der übertragenen Informationen ist darin nicht enthalten. Ferner gehören dazu auch Mobilfunkdienste, Internet-Backbone-Services und Onlinedienste einschließlich Internetdiensten.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des europäischen parlaments und des rates vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L35 vom 8.2.2005, S. 23 – 55)
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