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Definition: Rückversicherungen
Kategorie: Zahlungsbilanzen, Eurostat
Bei der Rückversicherung werden Teile des übernommenen Versicherungsrisikos gegen einen entsprechenden Anteil am Prämienaufkommen auf einen anderen Versicherer, oftmals ein spezialisiertes Versicherungsunternehmen, übertragen. Gegenstand von Rückversicherungstransaktionen können Versicherungspakete mit einem Mix aus verschiedenen Risikotypen sein.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des europäischen parlaments und des rates vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L35 vom 8.2.2005, S. 23 – 55)
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des europäischen parlaments und des rates vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L35 vom 8.2.2005, S. 23 – 55)
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