Definition: Gesundheitsdienstleistungen

Kategorie: Zahlungsbilanzen

Hierzu gehören Dienstleistungen von Ärzten, Krankenschwestern/Krankenpflegern, paramedizinischen Fachkräften und ähnlichem Personal sowie Laborleistungen und ähnliche Dienstleistungen ungeachtet dessen, ob sie an Ort und Stelle erbracht werden oder nicht. Nicht berücksichtigt werden alle Ausgaben von Reisenden für Bildungs- und Gesundheitszwecke (diese werden unter Reiseverkehr erfasst).
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des europäischen parlaments und des rates vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L35 vom 8.2.2005, S. 23 – 55)
Erstellt:
Letztes Update: