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Definition: Regierungsleistungen a. n. g.
Kategorie: Zahlungsbilanzen
Diese Restkategorie umfasst staatliche Dienstleistungstransaktionen (einschließlich der entsprechenden Transaktionen internationaler Organisationen), die nicht unter die genannten Positionen Erweiterte Klassifikation des Dienstleistungsverkehrs in der Zahlungsbilanz (EBOPS) fallen. Hierzu gehören sämtliche Transaktionen (mit Waren und Dienstleistungen) zwischen Botschaften, Konsulaten, militärischen Einrichtungen oder Verteidigungsstellen und Gebietsansässigen der Wirtschaftsgebiete, in denen die Botschaften, Konsulate, militärischen Einrichtungen oder Verteidigungsstellen ihren Standort haben, sowie sämtliche entsprechenden Transaktionen mit anderen Volkswirtschaften. Ausgenommen sind Transaktionen mit Gebietsansässigen der durch die Botschaften, Konsulate, militärischen Einrichtungen oder Verteidigungsstellen vertretenen Heimatländer sowie Transaktionen in den Läden und Supermärkten ("PX-Läden") dieser Botschaften und Konsulate. Eine Untergliederung dieses Postens in Dienstleistungstransaktionen von Botschaften und Konsulaten (Code 292), Dienstleistungstransaktionen von militärischen Einrichtungen und Verteidigungsstellen (Code 293) und Sonstige Regierungsleistungen (Code 294) wird verlangt.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des europäischen parlaments und des rates vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L35 vom 8.2.2005, S. 23 – 55)
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des europäischen parlaments und des rates vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L35 vom 8.2.2005, S. 23 – 55)
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