Definition: Reinvestierte Gewinne und nicht ausgeschüttete Gew...

Kategorie: Zahlungsbilanzen

Reinvestierte Gewinne umfassen den Anteil des Direktinvestors — im Verhältnis zu seiner Kapitalbeteiligung — an i) den Gewinnen ausländischer Tochtergesellschaften oder verbundener Unternehmen, die nicht als Dividenden ausgeschüttet wurden, und ii) den Gewinnen von Zweigniederlassungen und anderen Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die nicht an die Direktinvestoren zurückgeflossen sind. (Ist dieser Teil der Gewinne nicht zu ermitteln, werden sämtliche Gewinne der Zweigniederlassungen vereinbarungsgemäß als ausgeschüttete Gewinne verbucht).
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des europäischen parlaments und des rates vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L35 vom 8.2.2005, S. 23 – 55)
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